Teil-Nichtentlastung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 7 months von  hbaumann.
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    bei der letzten JHVS wurde der geschäftf.Vorstand in einem
    Geschäftsbereich nicht entlastet. Bei der nächsten JHVS
    soll der geschäftsf.VS für diesen Bereich nachträglich entlastet werde. Hierzu bereitet der VS einen Bericht vor,
    in dem erklärt wird, was für Maßnahme getroffen wurden und mit welchem Ergebnis. Ist das so ausreichend – Voraussetzung die MG akzeptieren den Bericht – oder muss hier eine andere Vorgehensweise vorgenommen werden ?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Nein, so ist es üblich!

    Man kann die Entlastung auch auf einer außerordentlichen MV vornehmen. Man muss also nicht unbedingt bis zur nächsten JHVS warten.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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