Teilentlastung des Vorstandes

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden HFE-Hupla21

    Hallo
    An unserer Jahreshauptversammlung wurde die Kasse von 2 Kassenprüfern geprüft. Es fehlten drei Rechnungen, die Abbuchungen aber auf dem Kontoauszug zu sehen waren. Deshalb wurden wir als Vorstand nur teilweise entlastet, ohne Abstimmung der Mitglieder. Jetzt habe ich eine neue Jahreshauptversammlung anberaumt.
    Ist das richtig?
    Danke schon mal

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Was heißt Teilentlastung ohne Abstimmung?
    Die Kassenprüfer empfehlen die Entlastung des Vorstandes, oder eben nur Teile des Vorstandes. Dem folgt, oder auch nicht, die MV indem diese entsprechend die Entlastung eben für den ganzen Vorstand ausspricht oder nur für gewisse Teile des Vorstandes.
    Sollte sich das mit den beiden fehlenden Rechnungen, kann man ja nachträglich nochmals anfordern, geklärt haben, kann selbstverständlich eine neue außerordentliche MV angesetzt werden um den Sachverhalt darzulegen und dann den restlichen Vorstand, hier wohl den Kassenwart, zu entlasten.
    Eine aoMV anzusetzen um die Entlastung des ganzen Vorstandes zu erzwingen, wird viel Unmut im Verein schüren und den Vorstand auf Dauer beschädigen. Davor kann nur abgeraten werden.

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