Telefonische Vorstandswahl lief schief

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 years von  gunter_stein.
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  • Kein Profilbild vorhanden nadine

    Wir haben im Verein ein Problem zudem ich Ihre Hilfe brauche. Wir hatten vor kurzem in unserem Sportverein die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen.

    Der 2. Vorsitzende wurde nach telefonischer Rücksprache und Zustimmung in Abwesenheit gewählt.

    Am nächsten Tag stellte sich heraus, dass es bei dem Telefongespräch ein Missverständnis gab, da der Gewählte dachte, er würde zum 1. Vorsitzenden gewählt.

    Das dies ja nicht der Fall war, zog der in Abwesenheit gewählte 2. Vorsitzende seine Wahl zurück.

    Nun haben wir keinen 2. Vorsitzenden, würden aber gern diese betroffene Person in die Vorstandsarbeit einbinden.

    Gibt es die Möglichkeit der Neuwahlen für den gesamten Vorstand ?
    Welche Voraussetzung muss hier gegeben sein ?
    Wie ist dies fristgerecht zu organisieren ?

    Im Voraus vielen Dank für Antworten!

    Kein Profilbild vorhanden gunter_stein

    Hat der 2. erklärt "Ich nehme die Wahl an"? Nur dann ist er ja gewählt. Dann muss er zurücktreten. Hat er das nicht, ist er streng genommen überhaupt nicht "fertig gewählt" worden. Doch der Reihe nach:

    Zunächst ist zu prüfen, ob der Verein noch handlungsfähig ist, kann er also nach außen vertreten werden lt. Satzung? Beispiel:

    In der Satzung steht, dass der Verein nach außen vertreten wird durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied. In diesem Fall ist Handlungsfähigkeit gegeben. Dann muss überlegt werden, wollen wir wirklich Neuwahlen (in diesem Fall müsste der gesamte Vorstand zurücktreten, denn mit der Erklärung: "Ich nehme die Wahl an, ist die Wahl ja vollzogen) – oder reicht es, einen neuen Zweiten zu finden.

    Ist der Verein handlungsfähig kann man das ggfs. bei der nächsten regulären Mitgliederversammlung machen, und die Zeit bis dahin überbrücken. Ist der Verein aber handlungsunfähig. Z.B. weil nur der 1. Und 2. Zusammen nach außen vertreten können, es aber keinen 2. gibt, muss eine außerordentliche MV einberufen werden. "Zeitnah". Also 6 bis 8 Wochen. Ladungsfrist lt. Satzung beachten!

    Wollen Sie den verhinderten 1. Vorsitzenden einbinden, können Sie das auf jeden Fall projektbezogen tun – schließlich steht es dem Vorstand frei, sich fremden Sachverstand zu holen.

    Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

    Beste Grüße

    GS

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