To-Do bei Wettbewerb

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 3 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Dennis7888

    Hallo,

    wir planen einen Art Fotowettbewerb zu veranstalten. Die Teilnehmer sollen uns Bilder von sich in Verkleidung zusenden und eine Jury aus unserem Verein wählt dann mehrere Gewinner aus. Die Gewinner sollen dann Gutscheine oder wertgeschenke von unseren Kooperationspartnern und Gutscheine von unserem Verein erhalten. Die Gewinne bezahlen also zum einen Teil unsere Partner zum anderen Teil aber auch wir vom Verein.
    Jetzt zur Frage: Müssen wir bei so einem Gewinnspiel irgendetwas wichtig beachten?
    Müssen wir Teilnahmebedingungen schreiben? Wenn ja, müssen diese in der Zeitung in der wir Werbung für das Gewinnspiel machen wollen mit abgedruckt sein oder reicht die Info das diese auf unserer Homepage hinterlegt sind?
    Wie ist es buchhalterisch mit den Gewinnen von extern und von denen intern?

    Danke schon mal für eure Hilfe!

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Teilnahmebedingung wäre hier: Nur für Mitglieder des Vereins bzw. evtl. Beschränkungen vom Alter her, Termin bis wann eingereicht werden muss
    Habt ihr eine eigene Zeitung? Wenn ja, dann müssen die Teilnahmebedingungen mit abgedruckt werden. Wenn nein, dann über das Vereinshaus oder durch einen Anschlag im Vereinsgelände. Hier sollten aber auch die Bedingungen genannt werden.
    Schau mal hier rein
    https://www.vereinswelt.de/aufmerksamkeiten-mitglieder-finanzamtssicher

    Kein Profilbild vorhanden Dennis7888

    Danke schon mal für die Infos.
    Es ist allerdings so das am Wettbewerb Vereinsexterne teilnehmen sollen, nicht die Mitglieder. Gibt es da andere Punkte auf die geachtet werden muss.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Teilnahmebedingungen müssen auch für Externe bekannt gegeben werden – keine Teilnahme von Mitgliedern, ansonsten s.o.
    Was steht in der Satzung als Vereinszweck? Passt der Fotowettbewerb zum Vereinszweck? Was wollt ihr mit den Fotos machen? Veröffentlichen in der Zeitung, Galerie?
    Fotos gehören immer dem Urheber. Urheberrecht ist zu beachten. Notfalls unterschreiben lassen – Verzicht auf Fotos etc.

    Kein Profilbild vorhanden Dennis7888

    Wir sind ein Karnevalsverein und wollen an Karneval dazu aufrufen mit uns kontaktlos zu feiern und uns Bilder von sich im Kostüm zuzusenden. Die Bilder wollen wir dann auf unserer Homepage, Facebook und Instagram Seite veröffentlichen. Und um die Leute zum mitmachen zu animieren dachten wir uns das wir an die besten Bilder einen Preis vergeben.
    In der Satzung steht das wir den karnevalistischen brauchtum aufrecht erhalten, daher denke ich passt das.
    Bezüglich des Bildrechts sind wir uns auch nicht sicher. Wir haben für die Zusendung der Bilder eine extra Mail Adresse erstellt und werden überall wo wir die Aktion veröffentlichen mit dazu schreiben das durch das zusenden des Fotos automatisch die Einwilligung zur Veröffentlichung abgegeben wurde. Geht das??? Weil von jedem eine Unterschrift dann noch einzuholen wird fast unmöglich sein.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Ja, das geht. Ihr müsst aber auch mitteilen, wenn sie die Bilder zurückziehen, dass diese gelöscht werden inkl, der Mailadresse. DS ausführlich in die Veröffentlichung schreiben.

    So ähnlich könnte es aussehen:
    Als …… verein wollen wir unsere Aktivitäten sowohl auf unserer Homepage als auch in anderen Medien, wie Tageszeitungen oder Broschüren präsentieren.
    Diese Einverständniserklärung gilt für Fotoveröffentlichungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Zeitungsartikeln, Berichten und Veröffentlichungen auf den Internetseiten des ,,,,,, e.V. (www. ,,,,,, .de).
    Ich bin darüber informiert, dass der ….. e.V. ausschließlich für den Inhalt seiner eigenen Internetseiten verantwortlich ist. Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem …….. e.V. für Art und Form der Nutzung seiner Internetseite, z. B. für das Herunterladen von Bildern und deren anschließender Nutzung durch Dritte.
    Personenbezogene Daten werden nur zur Speicherung in Zusammenhang mit den Fotos gespeichert.

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