Tombola

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 7 months von  Eclectic_Theatre.
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  • Kein Profilbild vorhanden Donnerlienchen

    Wir sind ein Schulförderverein. Beim öffentlichen Schulfest soll eine Tombola stattfinden. Ist diese genehmigungspflichtig? Desweiteren soll ein Künstler (Zauberer o.ä.) auftreten. Was ist hier zu beachten (z.B. Künstlersozialabgabe???)?

    Kein Profilbild vorhanden Eclectic_Theatre

    Hallo Donnerlienchen und mops,

    zur Tombola-Frage kann ich nichts beisteuern, da kenne ich mich nicht aus.

    Was die Künstlersozialabgabe betrifft, muss ich jedoch eingreifen, denn die Auskunft von mops ist falsch.
    Die Künstlersozialabgabe ist von demjenigen zu zahlen, der das Honorar an den Künstler zahlt, und zwar unabhängig davon, ob der betreffende Künstler über die Künstlersozialkasse versichert ist oder nicht!
    Der Abgabesatz beträgt derzeit 3,9 % des Honorars. Man muss sich als Verein bei der Künstlersozialkasse (KSK) melden und angeben, dass man Künstler engagiert hat. Wie es weitergeht, schreibt die KSK dann oder man liest sich auf der Internetseite durch: http://www.kuenstlersozialkasse.de => „Unternehmen und Verwerter““

    Viele Grüße
    Berit Barz

    Vereinsvorsitzende UND Musikerin“

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