Trainingsbekleidung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 7 months von  hbaumann.
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    Wir sind ein Sportverein und möchten unserer Seniorenmannschaften Trainingsanzüge kaufen.Die Sportler tragen diese auch als Präsentationen des Vereins, evtl. auch mit einer Werbung versehen.Eine Werberechnung wird erstellt.Die Trainingsanzüge selbst zahlt der Verein und bleiben auch Eigentum des Vereins.Sollte ein Sportler den Verein verlassen, muss er den Trainingsanzug zurück geben.Können wir das als Verein so machen ohne das wir Probleme mit dem Finanzamt bekommen.Wir sein eingetragener Verein e.V.

    hbaumann hbaumann

    Die Zurverfügungstellung von Sportkleidung dient durchaus der Verwirklichung des gemeinnützigen Vereinszwecks und ist daher nicht schädlich.

    Sollte Werbung einer Firma auf den Anzügen sein, wird sicher die Firma auch etwas dafür bezahlen. Diesen Betrag muss der Verein als steuerpflichtige Einnahme im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verbuchen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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