Hallo,
ein Verein ist auf verschiedene Ebenen gegliedert, Verbandsleitung, mehrere Gauen und Kreise, gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird der Verein durch die Verbandsleitung.
Nun entscheidet sich der Vorstand (vier Personen) eines Kreises dazu, geschlossen zurückzutreten. Da die Kreisebene nur eine Unterebene ist, erfolgt der Rücktritt doch nicht zu einer Unzeit und der Verein hat eigentlich durch die übergeordneten Ebenen die Möglichkeit eine Neuwahl in diesem Kreis auszuschreiben.
Nun wird aber von der Verbandsleitung darauf beharrt, dass der Rücktritt zwar stattgefunden hat, der Vorstand des Kreises aber so lange im Amt ist, bis er eine Neuwahl ausgeschrieben und diese stattgefunden hat.
Ist dies so korrekt und kann der zurückgetretene Vorstand überhaupt noch eine Versammlung einberufen? Muss der zurückgetretene Vorstand dieser Vorschrift der Verbandsleitung noch Folge leisten?
Vielen Dank bereits jetzt für eine Antwort.
Beste Grüße,
sina