Der Verein sollte tunlichst die Finger von solch einem Konstrukt lassen, wenn er nicht die Gemeinnützigkeit verlieren will.
Der Verein sollte lediglich seine Plätze gegen eine Gebühr verpachtet. Handelt es sich dabei um kommunale Sportplätze, brauchen Sie dazu allerdings die Genehmigung der Gemeinde/Stadt. Diese Einnahme verbucht der Verein dann im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Alles andere soll der Ausrichter selbst finanzieren, da es sich um eine klassische kommerzielle Veranstaltung handelt.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
H. Baumann