Überfällig Vorstandwahlen Wählervereinigung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 4 months von  Marie.
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  • Kein Profilbild vorhanden Marie

    Seit ca. 4 Wochen sind die Wahlen des gesamten Vorstandes überfällig. Die Satzung sieht keine Übergangsklausel vor, wonach der Vorstand so lange im Amt bleibt, bis ein neuer (alter) gefunden wurde. Der Vorstand bekleidet im Gemeinderat Ämter. Bisher wurde kein Termin für die für Vorstandswahlen notwendige Mitgliederversammlung anberaumt. Es scheint, als ob man das auch möglichst lange hinaus zögern möchte. Welche Konsequenzen hat das z. B. für Beschlüsse des Gemeinderates? Wird der Fortbestand der Vereinigung grundsätzlich gefährdet.

    Tom Tom

    Was Bitte haben die Beschlüsse des Gemeinderates mit den Vorstandswahlen Ihrer Vereinigung, gehe mal von einer Wählervereinigung aus, zu tun??
    Die Mitglieder des Gemeinderates sind gewählte Volksvertreter. Selbst wenn diese ihre Fraktion oder Wählervereinigung verlassen, bleiben Sie gewählte Ratsmitglieder, sind dann aber Fraktionslos. Weiterhin gibt es in der Kommunalpolitik keinen Fraktionszwang, so dass die Mitglieder ihrer Wählervereinigung in ihren Entscheidungen im Gemeinderat frei sind und nur ihrem Gewissen unterliegen.
    Ergo hat eine noch nicht durchgeführte Vorstandswahl ihrer Wählervereinigung absolut keine Auswirkungen auf das Abstimmungsverhalten, geschweige den auf die Beschlüsse des Gemeinderates.

    Bzgl. der Mitgliederversammlung sollten Sie darauf drängen das diese stattfindet, ggf. mit einem Minderheitsbegehren §37 BGB.
    http://www.vereinsrecht.de/faq-verein/?file=ZmFxLnBocD9pZF9zZz0zJmlkX3J1Yj0xMiMxMzc=

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    Kein Profilbild vorhanden Marie

    Danke für die Antwort. Eben diese Frage (Auswirkungen auf Beschlüsse) stand ungesichert im „Raum““.“

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