Übergang des Vereinsvermögens bei Auflösung

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    Ein gemeinn. Verein möchte uns in der Satzung für den Fall der Vereinsauflösung als Begünstigten einsetzen. Welche Möglichkeiten haben wir in dem Fall, dass kein Vermögen hinerlassen wird sondern Schulden? Können wir die Übernahme der Schulden ablehnen? Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das?

    Ich freue mich auf rasche Rückmeldung.

    Freundliche Grüße

    W. v. Mackensen

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