Ein Beiratsmitglied kümmert sich im Auftrag des Vorstandes
um Projekte, da es über Kenntnisse bezüglich Layout-Arbeiten
verfügt;
z. B. um Stoffbanner – dienen der Öffentlichkeitsarbeit
um Beschilderung – dient zur Information über …..
um die Mitgliederzeitung
Das Beiratsmitglied berechnet die Projekte jeweils mit einem Gesamtbetrag ab;
es arbeitet als Gewerbetreibender, kann aber weder Stoff-
banner und Beschilderung herstellen, noch die Mitglieder-
zeitung selber drucken.
Wir haben von unserem Beiratsmitglied kein schriftliches
Angebot noch ein Konkurrenzangebot vorliegen.
Die Schatzmeisterin hat das Beiratsmitglied aufgefordert,
die Rechnungen abzuändern,
d. h. seine Leistungen als Rechnung an den Verein,
die Fremdleistungen sollten die jeweiligen Firmen direkt an
den Verein berechnen.
Das Beitratsmitglied hat nun die Rechnungen insofern abgeändert, dass es Einzelpreise der Fremdfirmen aufge-
führt hat, Quittungen auf den Verein ausgestellt werden
auch aufgeführt,
seine Leistungen nachträglich darunter geschrieben.
Die Rechnungen sind nicht wie gewohnt an die Schatzmeisterin geschickt worden, sondern an die 1. Vor-
sitzende;
diese hat die Rechnungsbeträge an das Beiratsmitglied
überwiesen.
Wie soll sich die Schatzmeisterin nun verhalten?
Wie sieht hier die rechtliche Situation aus?
Wer weiß eine Antwort?
Eleonore