Überweisung durch die 1. Vorsitzende

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  Biggi.
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  • Kein Profilbild vorhanden Eleonore

    Ein Beiratsmitglied kümmert sich im Auftrag des Vorstandes
    um Projekte, da es über Kenntnisse bezüglich Layout-Arbeiten
    verfügt;
    z. B. um Stoffbanner – dienen der Öffentlichkeitsarbeit
    um Beschilderung – dient zur Information über …..
    um die Mitgliederzeitung
    Das Beiratsmitglied berechnet die Projekte jeweils mit einem Gesamtbetrag ab;
    es arbeitet als Gewerbetreibender, kann aber weder Stoff-
    banner und Beschilderung herstellen, noch die Mitglieder-
    zeitung selber drucken.
    Wir haben von unserem Beiratsmitglied kein schriftliches
    Angebot noch ein Konkurrenzangebot vorliegen.
    Die Schatzmeisterin hat das Beiratsmitglied aufgefordert,
    die Rechnungen abzuändern,
    d. h. seine Leistungen als Rechnung an den Verein,
    die Fremdleistungen sollten die jeweiligen Firmen direkt an
    den Verein berechnen.
    Das Beitratsmitglied hat nun die Rechnungen insofern abgeändert, dass es Einzelpreise der Fremdfirmen aufge-
    führt hat, Quittungen auf den Verein ausgestellt werden
    auch aufgeführt,
    seine Leistungen nachträglich darunter geschrieben.
    Die Rechnungen sind nicht wie gewohnt an die Schatzmeisterin geschickt worden, sondern an die 1. Vor-
    sitzende;
    diese hat die Rechnungsbeträge an das Beiratsmitglied
    überwiesen.
    Wie soll sich die Schatzmeisterin nun verhalten?
    Wie sieht hier die rechtliche Situation aus?
    Wer weiß eine Antwort?
    Eleonore

    hbaumann hbaumann

    Die Rechnungen werden ja nicht an die Schatzmeisterin gestellt, sondern an den Verein. Wer sie dann bezahlt, ist also uninteressant. Die Hauptsache ist doch, dass die Auftragnehmer, ihr Geld bekommen. Demzufolge liegt auch kein Verstoß gegen geltendes Recht vor.

    Ob die Rechnungsstellung (Rechnung durch Beiratsmitglied und Rechnungen durch die Firmen) im Interesse des Vereins ist, muss dieser selbst entscheiden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Biggi

    Ergänzung „Frage zum Verlust der Gemeinnützigkeit““
    gefragt von Eleonore
    am 02.07.2014
    um 13:43 Uhr

    ich habe diese Frage gerade noch kommentiert :-)“

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