Überweisungen

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years von  sing03er.
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  • Kein Profilbild vorhanden Kefir

    Hallo zusammen,

    ich habe in diesem Jahr den Vorsitz des Fördervereins übernommen. Ich tätige viele Bezahlungen über mein eigenes Konto, da anschaffungen meistens über mein Privaten Account läuft.

    Jetzt sagte mir die Kassenwärtin, dass sie keine Rückerstattung über Anschaffungen durch Überweisungen vom Konto des Fördervereins machen könnte, da ich Vorsitzender bis und dieses hinterfragt würde, wenn es auf mein Privatkonto geht.

    Meine Frage daher, können Rückerstattungen per Überweisung an den Vorsitzenden getätigt werden oder muss ich das Geld immer Bar erhalten?

    Ich hoffe, dass ich viele eindeutige Rückmeldungen bekomme.

    Tom Tom

    Die passiert in unsern Bürgerverein ständig. Vorstandsmitglieder kaufen Dinge im Rahmen von Veranstaltungen etc.
    Die Beträge werden gegen Vorlage des Originalbeleges entweder Bar oder per Überweisung (bei größeren Beträgen) zurückerstattet.
    Als Kassierer vermerke ich auf dem Beleg folgendes :
    1. Wer den Betrag ausgelegt hat.
    2. Derjenige betätigt mit Unterschrift die Rückerstattung.
    3. Vermerk für was die Anschaffung war (z.B. Sommerfest, Tombola St.Martin etc.).
    4. Bei der Buchung vermerke ich Pos. 1 und 2 ebenfalls.
    Bisher hatten wir mit diesem Verfahren keinerlei Probleme beim Finanzamt.

    Allerdings wenn derjenige Dinge besorgt und hierfür eine Rechnung erhält, die durch den Verein direkt an den Verkäufer überwiesen wird, ist die Rechnung unbedingt auf den Verein auszustellen. dies gibt sonst auf jeden Fall Probleme mit dem Finanzamt.

    Kein Profilbild vorhanden Kefir

    Hallo Tom,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Bei mir geht die Bestellung und Bezahlung nur über mich. Also handelt es sich hierbei nur um eine Rückerstattung von getätigten Ausgaben.

    Kein Profilbild vorhanden sing03er

    Hallo Kefir, hallo Tom,
    unser Verein ist mit diesem Verfahren der privaten Adresse auf der Rechnung in Bedrängnis geraten. Das Steuerbüro lehnte den Vorsteuerabzug ab.
    Seit dem vermerke ich auf solchen Rechnungen immer „Erworben im Auftrag und für…(Vereinsstempel)““. Das funktionert bei Barausgleich genauso wie bei der Überweisung.“

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