Überweisungsträger Bußgeldspen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 7 months von  i_cziudaj.
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    Guten Tag,
    was genau muss auf dem Überweisungsträger bei einer Bußgeldspende vermerkt sein, also von Seiten des Vereins, nicht des Spenders. Gerne möchten wir dieses Instrument nutzen, möchten aber korrekt vorgehen.

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Guten Tag,
    betreffend Bussgeldspenden sollten Sie von Seiten des Vereins Folgendes beachten:
    – Legen Sie für die zur Zahlung der Bussgeldspende verpflichtete Person eine Bussgeldakte an. Erfassen Sie dabei die personen- und bussgeldbezogenen Daten und vermerken Sie alle Veränderungen.
    – Nach Verfertigung eines Terminplans über die Ratenzahlungen informieren Sie den künftigen Einzahler schriftlich über die Spende und die Rahmenbedingungen (Höhe und Termine der Zahlungen).
    – Ihrem Schreiben legen Sie vorbreitete Überweisungsvordrucke/Überweisungsträger bei mit Aktenzeichen und Namen des Einzahlers.
    Es versteht sich organisatorisch von selbst, dass die angewiesenen Bussgelder auf einem gesonderten Konto erfasst werden.
    Wichtig ist aber auch, dass Sie in Ihrem Schreiben an den Bussgeldspender darauf hinweisen, dass jeglicher Verzug in den Zahlungseingängen oder ausbleibende Zahlungen umgehend von Ihrem Verein an die zuweisende Stellen gemeldet werden.
    Generell kann keine Spendenbescheinigung Ihrerseits ausgestellt werden und Quittungen und Überweisungsträger müssen immer den Vermerk enthalten: "Keine Spende im Sinne des §10b EStG".
    Ich hoffe, die Ausgaben helfen Ihnen weiter, und ich grüße aus Bonn
    Inge Cziudaj

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