ÜL Freibetrag

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 8 months von  hbaumann.
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    Hallo,
    Wie wird der ÜL Freibetrag steuerlich berücksichtigt, wenn die Einnahmen/Aufwandsentschädigung die 2400€ übersteigen? Bsp: Aufwandsentschädigung 8000€, Werbungskosten 3000€ Werden nun die Steuer auf die 5000€ angerechnet, oder abzüglich des Freibetgrages nur 2600€? (Auf diese Frage habe ich von verschiedenen Leuten schon verschiedene Antworten bekommen)

    Mit freundlichem Gruß
    Thomas Seidel

    hbaumann hbaumann

    Von den 8.000 Euro kann zunächst der ÜL-Freibetrag von 2.400 Euro abgezogen werden (Rest 5.600 Euro). Diese 2.400 Euro beinhalten aber auch bereits die Abgeltung für Werbekosten. Von denen bleiben also noch 600 Euro übrig (3.000 – 2.400), die ebenfalls noch abgezogen werden können. Der Rest (5.000 Euro) ist steuerpflichtig.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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