ÜL Zuschuss

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 11 months von  vsm_0611.
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    Hallo,
    ich beantrage regelmäßig für unsere ÜL (die eine gültige Lizenz haben) einen Zuschuss beim LSB. Für den Verein üben diese keine ÜL-Tätigkeit aus, d.h. es gibt keine ÜL-vereinbarung. Muss ich die ÜL-Zuschüsse an die ÜL auszahlen?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    der LSB bezahlt auf Ihren Antrag hin, Übungsleiterzuschüsse für die Übungsleiterlizenzen, die Ihrem Verein zugeordnet sind. dabei ist es unerheblich, ob die lizenzierten Übungsleiter auch in der Übungsarbeit tätig sind. Der Verein muss die einkommenden Zuschüsse nicht an die Übungsleiter auszahlen, sondern diese finden allgemein in der Übungsarbeit Verwendung.

    Inge Cziudaj

    Kein Profilbild vorhanden vsm_0611

    ÜL-Zuschüsse sind unbar an lizenzierte ÜL weiterzureichen. Die Auszahlungen müssen größer sein als der Zuschuss.

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