Umlage

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 months, 2 weeks von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Silvi.63

    Wie kann ich im Kleingartenverein eine Umlage beschließen?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Das geht nur, wenn dies die Satzung zulässt!
    Satzungstext z.B. „Zur Finanzierung besonderer Vorhaben können Umlagen erhoben werden.“
    Darüber hinaus muss geregelt sein bis zu welcher Höhe und wie oft eine solche Umlage erhoben werden darf. Dies kann aber in einer Ordnung geregelt werden.
    Wir haben dies z.B. wie folgt geregelt:
    Für besondere Maßnahmen können von den Mitgliedern Umlagen, erhoben werden.
    Der Beschluss zur Erhebung einer Umlage wird in der Mitgliederversammlung mit 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen getroffen.
    Es darf nur eine Umlage pro Wahlperiode (2 Jahre) erhoben werden. Diese ist begrenzt auf das Fünffache einer normalen Einzelmitgliedschaft.
    Jugendmitglieder zahlen die Hälfte.

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