Wir sind ein gemeinnütziger Verein und besitzen ein Vereinsheim mit Gaststätte sowie zwei Fußballplätze. Wir vermieten gelegentlich unseren Gymnastikraum, den Veranstaltungssaal oder das Sportgelände an Mitglieder und Nichtmitglieder oder andere Vereine.
Sind diese Vermietungen und Verpachtungen umsatzsteuerpflichtig? Man geht in unserem Verein davon aus, dass hier keine Umsatzsteuer anfällt. Die langfristigen (länger als 6 Monate) und auch kurzfristigen (z.B. ein Tag oder ein Wochenende) Vermietungen und Verpachtungen werden in der Kontoklasse 4 Vermögensverwaltung ohne Umsatzsteuer verbucht.
Ist das so richtig? In einem älteren Beitrag vom 19.10.2014 in diesem Forum habe ich gelesen, dass für die Überlassung von Sportanlagen keine Umsatzsteuer fällig wird, sofern kein Gewinnstreben erkennbar ist.
Leider bekommt man hier keine klaren Antworten, auch die Steuerberater sind unterschiedlicher Meinung. Oder soll man ganz einfach beim Finanzamt anfragen?
Besten Dank für Ihre baldige Antwort.