Unfallversicherung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 years, 1 month von  meyer_2010.
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  • Kein Profilbild vorhanden hartmut-62

    Wir nehmen mit unseren Jugendmannschaften am Spielbetrieb teil. Wie sieht es mit der Unfallversicherung aus, wenn die Eltern die Jungen und Mädchen zu den Auswärtsspielen fahren oder privat die Trikots des Teams waschen?

    Kein Profilbild vorhanden kapellenmeister

    Alle Sportvereine sind Pflichtmitglieder der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Sie bietet Schutz bei Berufsunfällen von Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlich tätigen Personen. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen, wenn bestimmte Tätigkeiten von den Mitgliedern aus besonderem Engagement oder aus einer moralischen Verpflichtung heraus übernommen werden.

    Kein Profilbild vorhanden meyer_2010

    Um noch auf das Reinigen zu kommen:Der elterliche „Reinigungsservice“ ist in vielen Vereinen nicht mehr wegzudenken. Hilfsbereite Mütter, die schon mal die Trikots des ganzen Teams waschen, gibt es in wohl jedem Sportverein.

    Hier gilt: Dieser Reinigungsservice ist regelmäßig nicht versichert. Wird das Waschen im Allgemeinen von einer Person ausgeführt, etwa gegen ein Waschgeld von zwei bis drei Euro pro Trikot, wird es sich um eine versicherte Tätigkeit handeln, die bei größeren Vereinen auch von bezahlten Kräften (Zeugwart) wahrgenommen wird.

    Tipp: Ein Vereinsmitglied, das kurzfristig die Aufgaben eines hauptamtlich beschäftigten Trainers, Platzwarts oder Hausmeisters übernimmt, übt in dem Moment eine versicherte Tätigkeit aus.

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