Unterlagen für den Jahresabschluss werden nicht übergeben

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 4 months von  hbaumann.
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    Unser Mehrspartenverein (knapp 1000 Mitglieder) hat momentan Probleme mit Leiter der größten Abteilung (700 Mitglieder) der sich weigert, steuer- und kassenmäßig relevante Unterlagen (Belege, Verträge etc.) zu übergeben, die für den Jahresabschluss 2013 benötigt werden. Zudem hat die Abteilung offensichtlich Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt, ohne dass es dafür eine Grundlage (Satzung) gibt. Da die Abteilung knapp 2 Dutzend Mitarbeiter auf 400-Euro-Basis (bzw. Ehrenamtspauschale) beschäftigt, haben wir keinerlei Überblick über lohn- und sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte.
    Delikat wird die Sache zusätzlich dadurch, dass der AL zudem Ehrenvorsitzender des Vereins ist und in der Öffentlichkeit (auch gegenüber Außenstehenden) äußert, dass er bei der nächsten Mitgliederversammlung die Abwahl der aktuellen Vorstandschaft betreiben wird.
    Wir haben ihm eine Vollständigkeitserklärung (Quelle: Downloadbereich des BLSV) vorgelegt, die er aber weder unterschreibt, noch zurück gibt.
    Welche Möglichkeiten haben wir, um in den Besitz der erforderlichen Daten und Unterlagen zu gelangen? Sollen wir uns an das zuständige Amtsgericht oder Finanzamt wenden. Wir können nämlich nicht mehr ausschließen, dass irgendwelche Zahlungen erfolgen, die – gelinde gesagt – nicht mit Recht und Gesetz in Einklang zu bringen sind.
    Für eine rasche Erledigung unseres Anliegens wären wir sehr dankbar, da die Situation langsam unerträgliche Dimensionen annimmt und Vorstandskollegen bereits an Rücktritt denken, bzw. sich nicht zur Wiederwahl stellen wollen. Kann man den Ehrenvorsitz wieder aberkennen? Darüber steht in unserer Satzung leider nichts. Welche Mehrheiten in welchen Gremien wären z.B. für einen Vereinsausschluss erforderlich?
    Für ihre Bemühungen sage ich schon vorab herzlichen Dank.

    hbaumann hbaumann

    Zuerst einmal sollte dem Ehrenvorsitzenden durch den Vorstand schriftlich eine Frist zur Herausgabe der Unterlagen gesetzt werden (Einschreiben mit Rückschein). Gleichzeitig kann man mit juristischen Schritten drohen, falls dem Verein ein Schaden entsteht.
    Wenn das nichts hilft, dann kann der Vorstand versuchen, beim Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

    Da hier in diesem Forum keine Rechtsberatungen durchgeführt werden dürfen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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