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hbaumann.
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- 18. September 2015 um 13:56
laufegernimregen
Sehr geehrte Damen und Herren,
einige Bekannte und meine Wenigkeit möchten einen Pokerclub im Rahmen eines gemeinnützigen Vereines gründen.
Vereinsgegenstand: Das Kartenspiel Poker und dessen gesellschaftsfördernde Eigenschaft. Darüber hinaus lässt es sich an Pokertischen (online oder live) sehr gut Kontakte knüpfen.
Nun möchten wir im Rahmen des Clubs monatliche Treffen veranstalten, welche im Rahmen des Clublebens bei verschiedenen Turnieren oder Home-Games(live oder online) ausgetragen werden.
Entstehende Gewinne werden im Namen des Vereines generiert, auch wenn für diesen einzelne Personen aus unserer Gruppe verantwortlich sind.
Folglich wären Gewinne <35000€, respektive 40000€ steuerfrei und könnten daraufhin einzelnen Personen zu Gute kommen, sei es in Form einer Überweisung oder einer Spende an eine andere gemeinnützige Organisation, z.B. OneDrop von Guy Laliberté.
Ist mein Verständnis soweit richtig ? Oder ist dies ein Sonderfall, da das ausgeübte Kartenspiel im Rahmen der Clubtouren stets durch den Einsatz von echtem Geld ermöglicht werden ?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichem Gruß
Herr van der Loot
18. September 2015 um 13:56laufegernimregen
<35000€, respektive 40000€ steuerfrei und könnten daraufhin einzelnen Personen zu Gute kommen, sei es in Form einer Überweisung oder einer Spende an eine andere gemeinnützige Organisation, z.B. OneDrop von Guy Laliberté.
Ist mein Verständnis soweit richtig ? Oder ist dies ein Sonderfall, da das ausgeübte Kartenspiel im Rahmen der Clubtouren stets durch den Einsatz von echtem Geld ermöglicht werden ?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichem Gruß
Herr van der Loot
18. September 2015 um 13:57laufegernimregen
<xxxxx Eur, respektive xxxxx Eur steuerfrei und könnten daraufhin einzelnen Personen zu Gute kommen, sei es in Form einer Überweisung oder einer Spende an eine andere gemeinnützige Organisation, z.B. OneDrop von Guy Laliberté.
Ist mein Verständnis soweit richtig ? Oder ist dies ein Sonderfall, da das ausgeübte Kartenspiel im Rahmen der Clubtouren stets durch den Einsatz von echtem Geld ermöglicht werden ?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichem Gruß
Herr van der Loot
18. September 2015 um 13:57laufegernimregen
<x a, respektive y a steuerfrei und könnten daraufhin einzelnen Personen zu Gute kommen, sei es in Form einer Überweisung oder einer Spende an eine andere gemeinnützige Organisation, z.B. OneDrop von Guy Laliberté.
Ist mein Verständnis soweit richtig ? Oder ist dies ein Sonderfall, da das ausgeübte Kartenspiel im Rahmen der Clubtouren stets durch den Einsatz von echtem Geld ermöglicht werden ?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichem Gruß
Herr van der Loot
18. September 2015 um 13:57laufegernimregen
Der Rest meiner Frage wurde nicht gepostet ? Fehler im System?
20. September 2015 um 9:48hbaumann
Laut Abgabenordnung zählt Kartenspielen nicht zu den gemeinnützigen Zwecken. Sie sind also nicht steuerbegünstigt. Einzig und allein Schach macht als sog. geistige Sportart eine Ausnahme. Das heißt, dass die Einnahmen aus den Poker-Spielen, wenn sie dem Verein zufließen, auf jeden Fall steuerpflichtig sind. Mit einem Steuerberater sollten Sie klären, ob es Einnahmen im Zweckbetrieb (7% UsSt) oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (19% UsSt) sind.
H. Baumann
http://www.vorstandswissen.de - AutorBeiträge
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