Hallo,
Ich steh vor dem Problem, dass ich nicht so recht rausfinden kann, ob bei Veranstaltungen mit Speis und Trank der zweckbetrieb oder das wirtschaftliche Geschäft betroffen ist. Gemeint ist ein Verein zur Förderung historischen Brauchtums. Alle Feste finden auf dem Vereinsgelände statt und wenn nicht, dann jedoch immer mit Bezug zum Verein bzw mit entsprechender Darstellung (Gewandung, Auftritt mit Vorführung bei gesonderter Vergütung). Sind die Einnahmen daraus nun im zweckbetrieb oder im wirtschaftlichen Geschäft zu buchen? Meine Vorgängerin hat es wirtschaftlich gebucht, jedoch meine ich, dass es zum zweckbetrieb gehört.
Ich habe noch viele weitere Fragen zum buchen, z. B. Lohnzuschüsse vom Landkreis oder eine Stundung.
Leider bin ich nicht aus dem steuerlichen Bereich und bin für jede Hilfe dankbar.