Das ist eine Frage, für die es, meines Wissens, keine gesetzlichen Grundlagen gibt. Wenn also die Unterschriften zeitnah nachgereicht werden, dürfte es keinen Grund geben, diese nicht auch noch anzuerkennen.
Sollte sich der Vorstand dennoch weigern, die MV einzuberufen, können Sie sich direkt an das Amtsgericht wenden – dann aber gleich mit allen Unterschriften.
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H. Baumann