Hallo in die Pfalz,
jetzt haben Sie auch einmal kleine Probleme, die es zu lösen gilt. Dann versuchen wir einmal:
juristisch dürfte der Sachverhalt wohl klar sein, dass schriftliche Vereinbarungen so lange gültig sind, bis sie schriftlich widerrufen werden.
Sie brauchen sich sicherlich keine Sorgen zu machen, weil der Veranstalter Ihres Kerweumzuges wohl global eine Versicherung für alle Teilnehmer abschließt.
Was das Nachlesen der Urteile betrifft, empfehle ich Ihnen, die Beck’schen juristischen Texte, die Sie unter unter beck-online.de befragen können.
Sie können die Texte auch käuflich im Buchhandel erstehen, wo Sie unter dem Stichwortverzeichnis, z.B.Gültigkeit von Vereinbarungen, die relevanten Gerichtsurteile aufgeführt finden.
Grüße aus dem sonnigen Rheinland
I.C.