Verbleib eines Vorstandsmitglid.

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 12 months von  hbaumann.
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    Wir haben aktuell ein Vorstandsmitglied, das mit Datum 31.05.2013 von der Mitgliederversammlung gewählt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die Person reine Elternvertreterin ohne weitere Funktionen. Seit 5.08.2013 übt sie eine kurzfristige Vertretungstätigkeit (voraussichtlich bis zu den Herbstferien 2013 mit 9 Stunden pro Woche) aus. Nun besagt unsere Satzung, dass der Vorstand aus maximal 4 Vertretern der Lehrerschaft und maximal 8 Vertretern der Elternschaft bestehen darf. Mit bereits 4 Lehrern ausgestattet, fragt sich der Vorstand nun, ob dieses von der Mitgliederversammlung und damit der Elternschaft legitimierte Mitglied des Vorstands auch für die Zeit der Vertretungstätigkeit im Vorstand verbleiben darf.

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    Wenn es nur ein kurzfristiger Einsatz ist, sollten Sie kein Problem daraus machen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Leider geht es hier um eine Grundsatzfrage, auch für später.

    Die Mitglieder könnten Ihr Veto einlegen bei einer Mitgliederversammlung:
    Man muss den Vorstandsposten abgeben oder man nimmt ihn war, aber ein Ruhen eines Vorstands-Posten gibt es doch im Vereinsrecht eigentlich nicht.

    Darüber hinaus wird die nicht Anwesenheit des Eltern-Vorstandsmitgliedes gern von den Lehrern in kauf genommen. Somit werden Aufgrund dieses Zustandes verschiedene Dinge durchgesetzt werden können.

    Ist es nicht das Sicherste man befragt die Mitglieder, ob das Vorstandmitglied verbleiben darf oder nicht?

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    Die Mitgliederversammlung befragen können Sie nicht, da sich auch diese nicht über die Satzung hinwegsetzen darf. Wenn Sie das Problem grundsätzlich lösen wollen, müssen Sie die Satzung ändern.

    H. Baumann

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