Verbuchung einer Jubiläumsfeier

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 6 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden MaCoBe

    Hallo zusammen,

    wir haben in unserem Verein kürzlich eine Jubiläumsfeier anlässlich zum 20-jährigen Jubiläum veranstaltet. Wir haben von dein Teilnehmern eine Teilnahmegebühr verlangt, um die Aufwendungen für das Catering zu bezahlen. Die Getränke wurden für die Mitglieder zu diesem Anlass kostenlos gestellt.

    Die Kosten für das Catering sowie die Teilnahmegebühr müssen meines Erachtens im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verbucht werden, aber was ist mit den Getränkekosten, die der Verein übernommen hat?

    Vielen Dank bereits im Voraus für Eure Hilfe!
    Liebe Grüße

    Kein Profilbild vorhanden icehai

    Das hätte ich auch gerne gewüßt

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Mitglieder dürfen pro Jahr 40 bzw. 60 Euro (noch nicht in allen Bundesländern gleich) als sog. Aufmerksamkeiten aus Mitteln des Vereins erhalten. Die Getränke können also, sofern diese Beträge nicht bereits durch andere Aufmerksamkeiten ausgeschöpft sind, aus dem ideellen Bereich bezahlt werden.

    H. Baumann

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