Hallo zusammen,
z. Zt. haben wir in unserem neu geplanten Verein (Dorfverein zum Wohle der Allgemeinheit) 4 Vorstandsmitglieder (1. + 2. Vorsitzender, Kassenführer, Schriftführer). Diese wurden bereits Anfang letzten Jahres durch eine Bürgerversammlung gewählt. Bedingt durch Corona konnten wir bis heute in unserer Gründung nicht weiter machen. Mittlerweile haben wir eine Satzung, deren Entwurf dem Finanzamt zur Prüfung vorliegt. Ebenso haben einige Bürger bekundet, Mitglied zu werden. Nun ist unser Ortsvorsteher an uns herangetreten mit der Bitte, für den bevorstehenden Martinsumzug für die Kinder die Brezel zu spenden. Das Geld ist vorhanden. Dürfen wir aus rechtlicher Sicht dies tun, da wir z. Zt. und noch in der Gründung befinden? Für eure Antwort bedanke ich mich ganz herzlich.
L.G.
Helene