Verein ohne neuen Vorstand

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 1 month von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Andre L.

    Guten Tag
    Ich mache mir Sorgen um unseren Tennisverein.
    Auf der morgigen Mitgliederversammlung tritt der Vorstand zurück, neue Vorstandsmitglieder stehen nicht zur Verfügung.
    Lt. unserer Satzung besteht der geschäftsführende Vorstand aus 1. und 2. Vorsitzendem, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
    Vorstand im Sinne § 23 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende; diese sind allein vertretungsberechtigt.
    Ferner heißt es in der Satzung, dass der Vorstand so lange im Amt bleibt, bis Nachfolger gewählt sind.

    Ich vermute, dass diese Mitglieder notfalls einen Notvorstand beim Amtsgericht beantragen werden.
    Wie lange dauert es ungefähr, bis ein Notvorstand eingesetzt ist und bleiben die Vorstandsmitglieder so lange im Amt, auch wenn diese nicht wollen?
    Was passiert, wenn dem Vorstand die Entlastung verweigert wird. Bleiben diese weiterhin im Amt?
    Ist der Verein handlungsfähig, wenn nur 2 neue Mitglieder gewählt werden ( 1. Vorsitzender und Geschäftsführer)
    Können die Aufgaben des Schatzmeisters evtl. einem externen Steuerberater (Kassenführung und Jahresabschluss/Bilanzerstellung) übertragen werden?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wie lange die Bestellung eines Notvorstandes beim Amtsgericht dauert kann ich nicht sagen.
    Die Entlastung hat mit der Amtszeit des Vorstandes nichts zu tun. Wenn der Vorstand nicht entlastet ist, bedeutet dies die Mitglieder waren mit der geschäftlichen Führung nicht einverstanden. Kommen dann z.B. Unregelmäßigkeiten zum tragen oder verliert der Verein seine Gemeinnützigkeit, kann der Vorstand in Regress genommen werden. Dann haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen.
    Bezgl. Tätigkeit des Schatzmeisters an einen Steuerberater musst du sehen was die Satzung sagt. Normalerweise muss eine Vorstandsmitglied auch Vereinsmitglied sein.

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