Vereinregister nicht aktualisiert

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 6 months von  hbaumann.
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  • Tom Tom

    Hallo,
    vor ca. 1 1/2 Jahren hat sich unser Vorstand in seiner Zusammensetzung geändert. Der neue Vorstand wurde von der Mitgliederversammlung korrekt gewählt, ein entsprechendes Protokoll wurde von der Geschäftsführerin bisher aber noch nicht erstellt.
    Nun habe ich auch festgestellt, dass der neue Vorstand bisher nicht im Vereinsregister eingetragen wurde.
    Nun meine Fragen:
    1. Welche rechtlichen Konsequenzen hat es wenn statt des neuen Vorstandes noch der alte Vorstand im Vereinsregister steht.
    2. in welcher Frist und gibt es hierfür Bestimmungen, sind solche Protokolle zu fertigen und welche rechtlichen Auswirkungen hat eine solch lange Verzögerung.
    Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus recht herzlich.

    hbaumann hbaumann

    Für das Amtsgericht existiert immer noch der alte Vorstand, so lange der neue nicht gemeldet wird. Die Anmeldung muss zeitnah erfolgen. Dennoch ist der neue Vorstand ja rechtskräftig gewählt und kann handeln. Das Problem ist nur, wenn er – aus welchen Gründen auch immer – nicht eingetragen werden sollte, alle getätigten Handlungen im Außenverhältnis ungültig wären und er außerdem immer in der persönlichen Haftung ist.

    Wenn sich der neue Vorstand selbst nicht bewegt, dann sollten Sie dem Amtsgericht einen kleinen Tipp geben. Der Vorstand bekommt dann einen freundlichen Brief mit der Aufforderung, die Anmeldung unverzüglich vorzunehmen. Anderenfalls droht ihm ein Zwangsgeld. Und auch das müsste er aus eigener Tasche zahlen, da die Mitglieder sicher nicht bereit sind, das aus der Vereinskasse zu begleichen.

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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