Vereinsaustritt und Kosten

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years, 4 months von  hbaumann.
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    Erst einmal die Erklärung um was es geht.
    Ein Mitglied hat Form und Termingerecht gekündigt. Es wurde ein Schätzprotokoll mit der Summe x erstellt.
    Im Pachtvertag (1999)steht folgendes:
    Ist nach Kündigung des Gartens kein Neupächter vorhanden oder kann der Garten zum Schätzpreis nicht vergeben werden, so hat der bisherige Pächter keinen sofort erfüllbaren Anspruch gegenüber dem Verein auf Entschädigung.

    Nun meine Fragen: gibt es Richtlinien wie lange der Pächter Anspruch auf die Schätzsumme (Entschädigung) hat. 1 Jahr 10 Jahre. Es kann ja möglich sein, dass der Garten von niemandem gepachtet wird und ewig frei ist.
    Laut dieses Satzes ist der Verein irgendwann einmal dazu Verpflichtet die Entschädigung an den Pächter zu Zahlen. Ist das so?
    Wenn ja könnte der Verein den Garten niemals Umstrukturieren ohne den Pächter zu Entschädigen.
    Oder gibt es hierzu eine Andere Regelung.

    Sollte es nötig sein gebe ich auch gerne noch weitere Infos zum Problem.

    Danke schon einmal

    hbaumann hbaumann

    Diese Frage ist so speziell, dass es dafür keine allgemeingültige Rechtsprechung gibt. Entscheidend ist, was in der Satzung, in Ordnungen und im Pachtvertrag steht.

    H. Baumann

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