Wenn die Eltern die ihnen zurecht zustehenden und ausgezahlten Gelder in besagte Mannschaftskasse tun, liegt eine sog. Rückspende vor, denn auch die Mannschaftskasse ist Eigentum des Gesamtvereins und muss vom Schatzmeister als Einnahme verbucht werden. Falls die Eltern keine Spendenbescheinigung wollen, ist die Sache damit erledigt.
Natürlich müssen die ÜL nachweisen, was sie mit dem Geld machen.
Nur, wenn die Kasse von jemandem privat geführt wird, hat der Verein damit nichts zu tun.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
H. Baumann