Zu meiner Frage, ich möchte wissen ob es möglich ist ein Verein (e.V.) zu Gründen mit 7 Mitglieder und davon direkt nach der Gründung vier Mitglieder zu „entlassen““ . Entlassen bedeutet in diesem Fall das Sie eine Kündigung schreiben und der Vorstand wird Sie direkt anerkennen und direkt fristlos beenden die Mitgliedschaft auf wunsch der Mitglieder.
Im Verein soll eigentlich nur der Vorstand bleiben.
Vereinsvorsitzender
stellvertretender Vereinsvorsitzender
Kassenwart mit Vetorecht
Ist dies in der kombination möglich und rechtlich ?“