Vereinsgründung

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 1 month von  martin.
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    Zu meiner Frage, ich möchte wissen ob es möglich ist ein Verein (e.V.) zu Gründen mit 7 Mitglieder und davon direkt nach der Gründung vier Mitglieder zu „entlassen““ . Entlassen bedeutet in diesem Fall das Sie eine Kündigung schreiben und der Vorstand wird Sie direkt anerkennen und direkt fristlos beenden die Mitgliedschaft auf wunsch der Mitglieder.
    Im Verein soll eigentlich nur der Vorstand bleiben.

    Vereinsvorsitzender
    stellvertretender Vereinsvorsitzender
    Kassenwart mit Vetorecht

    Ist dies in der kombination möglich und rechtlich ?“

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