Vereinsgründung von Asylsuchenden

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years von  hbaumann.
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    Ich möchte wissen, ob die Gründungsmitglieder eines Vereins auch Asylbewerber sein können oder muss ein Anteil der 7 Gründungsmitglieder klare Aufenthaltsberechtigung besitzen. Welchen Unterschied gibt es zu einer regulären Vereinsgründung, wenn man einen Ausländerverein gründet.

    hbaumann hbaumann

    Das BGB (Vereinsrecht) verbietet es nicht, dass auch Ausländer zu den Gründungsmitgliedern eines Vereins gehören können. In Ihrem Interesse sollten Sie allerdings darauf achten, dass sie geschäftsfähig sind und einen einwandfreien Leumund haben.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

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