Vereinsheim

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 10 months von  afoyo.
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  • Kein Profilbild vorhanden afoyo

    Hallo, wir haben bisher kein Vereinsheim gehabt und wollen nun eines eröffnen. In erster Linie um Einnahmen zu erzielen und den Verein damit zu finanzieren. Wie sieht sowas rechtlich aus? Wieviel Umsatz bzw. Gewinn dürfen wir Monatlich oder jährlich damit erzielen und wer darf darin bewirtet werden. Wir sind ein gemeinnütziger Verein der Sport und Kultur anbieten will. Leider haben unsere bisherigen finanziellen Möglichkeiten nicht mehr als zwei Seniorenmannschaften ermöglicht und diese immer sehr knapp. Dieses soll nun mit einem Vereinsheim besser werden.

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    innerhalb der vier Tätigkeitsbereiche von gemeinützigen Vereinen (GV) nämlich ideeller Bereich, Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb, die alle steuerfrei sind, ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb steuerpflichtig bei Einnahmen, d.h.Umsätzen über 30.678 Euro pro Jahr. Es umfasst Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten z.B. Einnahmen aus Gaststätten-Umsätzen, Bandenwerbung, Veranstaltungen, Werbeeinnahmen oder auch Verkauf von Sportartikeln.
    Zu beachten ist dabei, dass innerhalb des Zweckbetriebs, der an sich steuerfrei ist, Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen die Summe von maximal 30.678 Euro nicht überschreiten dürfen.
    Auf die Frage, wer bewirtet werden kann, lautet die Antwort: es ist nicht zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern zu unterscheiden.

    Gruß
    I. Cziudaj

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    Hallo, vielen dank für die ausführliche und komplette antwort. Jetzt habe ich erfahren, das die Miete für unser Vereinsheim steuerfrei ist, wir also nur die Netto Miete bezahlen können. Stimmt das? Oder ist das nur unter bestimmten voraussetzungen? Oder müssen wir die abführen und können die dann anschließend geltend machen?

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    Hallo, vielen dank für die ausführliche und komplette antwort. Jetzt habe ich erfahren, das die Miete für unser Vereinsheim steuerfrei ist, wir also nur die Netto Miete bezahlen können. Stimmt das? Oder ist das nur unter bestimmten voraussetzungen? Oder müssen wir die abführen und können die dann anschließend geltend machen?

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