Vereinsordnungen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 5 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Wie haben unsere Satzung vor einiger Zeit geändert in dem wir Vereinsordnungen in die Satzung benannt haben. Manche Ordnungen haben wir genau in der Satzung betitelt, andere nur als Ordnungen bezeichnet. D.h. die Empfehlung haben wir in die Tat umgesetzt.

    Nun wurde in einem Forum zu Vereinsordnungen eine Frage gestellt, die ich s.u. beantwortet habe:

    „Wenn die Vereinsordnung in der Satzung verankert ist, ist sie Bestandteil der Satzung. Somit kann die Ordnung durch die MV geändert werden, aber es muss nicht die Satzung als solches geändert werden.“

    Die Anwort von einem User darauf.
    # Das ist leider Unsinn: Entweder ist die Vereinsordnung Bestandteil der Satzung oder nicht. Das ist zweifelsfrei daraus zu ersehen, ob sie im Vereinsregister eingetragen ist. Auch in einer Vereinsordnung, auf die die Satzung verweist, können wesentliche Rechte und Pflichten der Mitglieder nicht geregelt werden.
    Alles was nicht per (nicht satzungsänderndem) Beschluss der Mitgliederversammlung geregelt werden kann, kann auch nicht per Vereinsordnung geregelt werden.

    Wie ist diese Antwort nun zu bewerten?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Am Beispiel Beitragsordnung.
    In der Satzung steht z.B. das Mitglieder Beiträge zu zahlen haben, näheres die Beitragsordnung regelt. Damit ist im Bezug auf die Satzung genüge getan. Die Satzung wird auch ins Vereinsregister eingetragen.
    Die Beitragsordnung, welch von der MV zu beschließen ist, regelt den Mitgliedsbeitrag im Detail. Z.B. die Höhe und welche Arten von Beiträgen es gibt und wann der Beitrag fällig ist und wie die Zahlungsabwicklung ist, z.B. nur per SEPA-Lastschrift usw. usw.
    Diese Beitragsordnung ist aber nicht Bestandteil der Satzung, sonst müsste diese ins Vereinsregister eingetragen werden, sondern regelt nur im Detail das was in der Satzung pauschal benannt wurde.
    MERKE: In der Satzung ist immer eine zumindest pauschale Festlegung erforderlich, mit dem Hinweis „weiteres regelt die ….ordnung“. Die Details, wie hier Beitragsordnung, können dann eben in einer Ordnung geregelt werden. Damit sind Ordnungen aber nicht Bestandteil der Satzung, eben weil diese nicht ins Vereinsregister eingetragen werden. Dennoch sind Ordnungen aber durch die MV zu beschließen.
    Ausnahme: der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese wird nur durch die Vorstandsmitglieder beschlossen.

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    Kein Profilbild vorhanden Tom

    ERGÄNZEND:
    Die Satzung kann zusätzlich von einer Vereinsordnung ergänzt werden. Da im Vereinsrecht keine Vereinsordnungen, sondern nur Satzungen existieren, haben Vereinsordnungen rechtlich gesehen keine Relevanz. Für die Mitglieder hingegen sind Vereinsordnungen jedoch genauso verbindlich wie die Satzung.

    Vereinsordnungen können Regelungen für das Vereinsleben enthalten, welche die Satzung ergänzen. Sie dürfen der Satzung aber in keinem Fall widersprechen oder sie einschränken.

    Da Vereinsordnungen nicht rechtlich geregelt sind, lassen sie sich leichter ändern als eine Satzung. Das Verfahren zur Änderung der Vereinsordnung, z. B. durch einfachen Vorstandsbeschluss im Verein, kann in der Vereinssatzung frei festlegt werden.

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