Vereinsrecht

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 6 months von  Uwe64.
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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe mit meiner Ehefrau einen Verein „Katzenhilfe“ gegründet. Satzung und Gründungsprotokoll sind vorhanden. Der Verein besteht erstmal nur aus 2 Personen und ist damit natürlich ein „Nicht eingetragener Verein“. Die Gemeinnützigkeit wird nicht angestrebt. Muss ein nicht eingetragener Verein mit nur 2 Personen ohne Gemeinnützigkeit trotzdem beim Finanzamt gemeldet werden? Und was passiert wenn das unterbleibt? Liegt dann eine Ordnungswidrigkeit vor oder gilt der Verein dann nicht als gegründet?

    Danke für die Beantwortung dieser Frage
    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Safika

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