Hallo Herr Baumann,
zunächst einmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Im erwähnten Schreiben des BMF heißt es
………..
oder
b) an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft
zwecks Verwendung für …………………………………………………….
(Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen
Zwecks, z. B. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks-
und Berufsbildung, der Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 AO
wegen …………………………
bedürftig sind, Unterhaltung des Gotteshauses in …………………………………….).
bezüglich „Unterhaltung des Gotteshauses““ könnte man dann doch auch unsere Kapelle im Ort benennen.
Oder liege ich hier falsch?“