Vereinssatzung kann zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 9 months von  hbaumann.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Tom Tom

    Ich habe gelesen, dass gewisse Formulierungen bzgl. der Auflösung des Vereins oder Änderung des Vereinszwecken in Bezug auf die Vermögensverwendung in der Satzung zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen können.
    In unserer Satzung heißt es wie folgt:
    (5) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, ist das Vermögen des Vereins zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
    Sind wir hier auf der sicheren Seite oder muss nachgebessert werden?

    hbaumann hbaumann

    Ihre Satzungsformulierung entspricht nicht mehr den Anforderungen der Steuermustersatzung des BMF von 2009. Danach muss sich der Verein wahlweise wörtlich an vorgeschriebene Formulierungen halten.
    Die Steuermustersatzung finden Sie über Google

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.