Streng genommen, müsste sogar von den Personen, die in einer Chronik genannt werden, die Zustimmung eingeholt werden. Nun ist das aber bei einigen nicht mehr möglich, da sie nicht mehr erreichbar sind. Auch ist entscheidend, ob die Chronik lediglich in Papier vorliegt oder auf der Vereinshomepage eingesehen werden kann. Liegt sie lediglich als gerucktes Werk in einem Schrank, wird das sicher nicht das Problem sein.
Für solche Fälle fehlen einfach noch die praktischen Erfahrungen, wie die entsprechenden Aufsichtsbehörden damit umgehen werden. Es ist sicher anzunehmen, dass das nicht so eng gesehen wird. Das hängt letztendlich aber immer vom Landesdatenschutzbeauftragten ab.
Da Ihr Problem ja keine Einzelfall ist, wird es sicher früher oder später zu einer entsprechenden Klarstellung kommen – evtl. nach einem Gerichtsprozess.
H. Baumann