Viele Vereinsgaststätten sind unterverpachtet, bleiben aber im Besitz des Vereins bzw. er bleibt Hauptpächter der Kommune oder eines privaten Verpächters. Demzufolge ist auch der Verein für die Instandsetzung des Hauses bei Schäden verantwortlich – falls der Pachtvertrag nicht eine andere Regelung enthält, was aber nicht anzunehmen ist. Die Verwendung von Vereinsgeldern für die Beseitigung des Wasserschadens ist daher legitim, schon um zu verhindern, dass durch den Wasserschaden Folgeschäden entstehen.
Ihre Meinung, dass solche Räume für die Vereinszwecke nicht erforderlich sind, kann ich nicht teilen. Auch geselliges Beisammensein gehört nun einmal zum Vereinsleben und festigt soziale Kontakte. Daher haben solche Einrichtungen in den Vereinen durchaus ihre Bedeutung – zumal sie ja auch zu Auswertungsgesprächen der Trainer mit den Mannschaften genutzt werden.
Zu der Anschaffung des Tresens kann ich nichts sagen, da ich nicht die konkreten Umstände kenne. Wenn Sie mit dieser Situation unzufrieden sind, dann sollten Sie die Gelegenheit nutzen und eine entsprechende Anfrage bzw. einen Antrag an die nächste Mitgliederversammlung richten.
H. Baumann
Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de