Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 28.06.2012 wechselt ein Stammspieler unserer 1. Fußballmannschaft den Verein. Laut Spielordnung des TFV dürften wir für diesen Wechsel in die Bezirksliga 750 € Entschädigung verlangen. Seit dem 01.07.2012 gilt jedoch eine neue Spielordnung, in der die neu geschaffene Kreisoberliga (eine Bezirksliga gibt es nicht mehr) eine Entschädigung von 500 € vorsieht.
Nunmehr führen beide Vereine unterschiedliche Argumente zur Auslegung der gültigen Spielordnung.
Wir als abgebender Verein sind der Meinung, dass der Wechsel vor Einführung der neuen Spielordnung stattgefunden hat und letztendlich die darin festgelegte Entschädigung zu entrichten ist.
Der aufnehmende Verein bezieht sich auf die neue Spielordnung, in der die neu geschaffene
Kreisoberliga mit max. 500 € Entschädigungszahlung anzuwenden ist.
Beide Vereine sind Nachbargemeinden, was noch zu einer Verschärfung der Situation
führt. Am Ende wird es sicherlich eine Einigung geben, jedoch würde uns die
Meinung eines Unbeteiligten in dieser Situation interessieren.
Für eine kurzfristige Rückantwort bis zum 10.07.2012 per Mail bedanken wir uns
bereits im voraus.
Mit sportlichem Gruß
Stefan Carl
1. Vorstand TSV 1911 Bibra e.V