Unser Reitverein hat in diesem Jahr Geld ausgegeben für Anwaltskosten eines oder zweier Mitglieder in Höhe eines Mehrfachen des jeweiligen Mitgliedsbeitrages. Ist das Rechtens?
Das Mitglied (oder beide) hatte sich gegen eine Entscheidung des inzwischen ausgeschiedenen Vorstandes zur Wehr gesetzt. Der jetzige Vorstand hat die Anwaltskosten ohne gerichtliche Anweisung aus freien Stücken übernommen.
Im kommenden Jahr werden deshalb Ausgaben für Vereinszwecke gekürzt.
Was kann man da als Mitglied (ohne Gleichgesinnte im Verein, der Verein hat unter 50 Mitglieder) unternehmen?
Ist eine Meldung beim Amtsgericht sinnvoll?