Vergütung ehrenamtliche Tätigkeit

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 6 months von  horseman.
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    Hallo in die Runde,

    Wir sind ein Reitverein der zweimal pro Woche entgeltlich Voltigierunterricht anbietet. Nun wollen wir unseren vier Trainermädels, auch zur Motivation für ihr ehrenamtliches Arrangement, eine kleine Vergütung von je 100€ pro Jahr zukommen lassen.
    Braucht es hierfür eine Satzungsänderung über eine Mitgliederversammlung, oder reicht da ein Vorstandsbeschluss aus?
    Wie sollten wir dass, falls notwendig, in der Satzung formulieren?

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    Sofern die Satzung den Vorstand nicht in bestimmten Entscheidungen einschränkt und sie an die Mitgliederversammlung delegiert hat, kann selbstverständlich der Vorstand darüber entscheiden. Es handelt sich dabei um steuerfreies Übungsleiterhonorar.

    H. Baumann

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    Dankeschön für die Antwort Herr Baumann

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