Vergütungen für Mitglieder

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years, 1 month von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Edelgard9

    Wir sind ein gemeinnütziger Verein, alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich für unseren Verein.
    Da nicht mehr alle Arbeitsbereiche auf ehrenamtlicher Basis abgedeckt werden können, bietet uns nun unser Vereinsmitglied, das als selbstständige Grafikerin tätig ist, (kostengünstig) Grafikarbeiten für unsere Vereinsbroschüren an.
    Bisher wurden die Grafikarbeiten von anderen Vereinsmitgliedern immer ehrenamtlich/kostenfrei erbracht, oder gegen Rechnung von einem Dienstleister, der kein Vereinsmitglied war.

    Frage: Dürfen auch Mitglieder im Rahmen ihrer Selbstständigkeit unserem gemeinnützigen Verein ihre Arbeit in Rechnung stellen? Oder darf unser Verein grundsätzlich keine Vergütungen an Mitglieder zahlen? Wenn keine Zahlung an Mitglieder erfolgen darf, müsste ja theoretisch das Mitglied erst aus dem Verein austreten, um dem Verein seine Dienstleistungen in Rechnung stellen zu dürfen.

    In unserer Satzung steht:
    – Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten für ihre satzungsgemäße Mitarbeit im Verein keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
    – Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

    Vielen Dank für eine Antwort!

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ich gehe mal davon aus, dass diese Grafikarbeiten nicht zu den Mitgliedspflichten laut Satzung gehören. In diesem Falle wäre es dann möglich, diesen Auftrag auch an ein Mitglied zu vergeben und auch angemessen, ortsüblich zu vergüten. Der Auftrag geht dann ja an eine sog. Dritte Person. Er hätte ja auch an eine Agentur gehen können, die mit dem Verein nichts zu tun hat.

    Es ist also machbar, ohne dass die Gemeinnützigkeit gefährdet ist.

    H. Baumann

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