Veröffentlichung einer Schuldnerliste

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 1 month von  lordhelmchen.
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    Hallo,

    unser Kassenwart hat vor einigen Tagen, aus Eigeninitiative(ohne Anküdigung oder Abstimmung), auf unserem Forum eine Schuldnerliste veröffentlicht.
    Ich halte das wegen dem Datenschutz und der Verletzung der Persönlichkeitsrechte für ziemlich bedenklich.
    Als ich im Forum meine Bedenken äußerte, gabs die Begründung: Nur Vereinsmitglieder können das sehen und somit gibt es keine „Probleme““.
    Hier meine Frage: Darf unser Kassenwart sowas tun?

    Gruß Kai“

    hbaumann hbaumann

    Der Kassierer darf das nicht tun! Das ist ein klarer Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes.

    Die veröffentlichten Mitglieder könnten ihn bzw. den Vereinsvorstand verklagen.

    Ich persönlich bedauere, dass es diese gesetzliche Einschränkung gibt. Solch eine Liste ist nämlich in der Regel wirkungsvoller als 1.000 Mahnungen.

    Aber Gesetz ist nun einmal Gesetz.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden lordhelmchen

    Ok, danke für die Antwort.

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