Verpflichtende Rückgabe bei Einnahmenüberschuss für Betreuung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  Mara.K.
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    Über den Schulverein wurde eine Nachmittagsbetreuung für einige Kinder organisiert. Hierbei sind die Kosten, vor allem für das Mittagessen nicht vorab genau kalkulierbar.
    Die Betreuer bekommen die Aufwandsentschädigung von maximal 2100 € im Jahr.
    Nun wurden die Kosten auf die gebuchten Tage und Anzahl der Kinder kalkuliert.
    Wenn aus dieser Kalkulation ein Überschuss entsteht, muss dieser dann genau auf alle Beteiligten wieder ausgezahlt werden?
    Wäre die Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn keine Rückzahlung erfolgt?
    Und wenn bei einer zu späten Kündigung eines Lieferanten Kosten entstanden sind, können diese dann umgelegt werden?

    hbaumann hbaumann

    Um Ihre Frage exakt beantworten zu können, müsste ich Ihre Satzung kennen und vor allem Ihren Satzungs- bzw. Vereinszweck. Daher kann ich mich nur auf das beziehen, was Sie schreiben.

    Sollten die Kosten für das Essen aus den regulären Mitgliedsbeiträgen bestritten werden, darf nichts zurückgezahlt werden – auch wenn sog. Überschüsse da sind. Anderenfalls würden Sie Ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel setzen.

    Handelt es sich bei diesen Kosten um zusätzliche Leistungen, die nicht zu den Mitgliedsverpflichtungen gehören, dann können die Überschüsse anteilig zurückgezahlt werden. Wie hoch der jeweilige Anteil ist, hängt sicher von den getätigten Einzahlungen ab.

    Eine Umlage bei zusätzlich auftretenden Kosten können Sie nur erheben, wenn die Essenbereitstellung Haupt- oder Teilzweck Ihres Vereins ist. Anderenfalls findet ein Leistungsaustausch zwischen dem Lieferanten und den Kindern/Eltern statt und höhere Kosten müssen durch diese dann getragen werden.

    Hat der Verein versäumt, einen zu teuren Lieferanten rechtzeitig zu kündigen, könnten die Betroffenen den Verein auf Schadenersatz verklagen. Soweit wird es aber sicher nicht kommen, da es sich ja bestimmt nicht um Riesenbeträge handelt.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    Vielen Dank für die Antwort,

    Es sind zusätzliche Leistungen, die auch als seperate Kasse geführt werden und nichts mit den Mitgliedsbeiträgen zu tun haben.
    Der Überschuss wurde nicht in voller Höhe zurück gezahlt, da eben die Kosten durch das verspätete Kündigen aufgetreten sind. Im Höchstfall wurden ca. 40€ einer Familie nicht zurück gezahlt, bei den anderen ist es Anteilig weniger.

    Die Überschüsse liegen Anteilig bei maximal ca. 110€, es wurden aber nur ca 70€ zurück gezahlt (der höchste Wert, sonst Anteilig weniger).

    Mara.K

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