Hallo,
genau so ist es leider nicht:
„Wir“ heißt natürlich die beiden Mitgliederversammlungen haben dem Vertragsentwurf zugestimmt.
Über diese Zustimmung von 75% der Mitglieder in der jeweiligen MV haben wir wie bei jeder MV ein Protokoll.
Mit diesen Zustimmungen und dem Vertrag, der 100%ig dem Vertragsentwurf entspricht, wollten jetzt alle Vorstände zum Notar, um ihn notariell beurkundet zu unterschreiben, d. h. in dessen Gegenwart.
Nun erhielt ich inzwischen von zwei Notaren und einem Rechtsanwalt die Auskunft, dass der Notar bei den jeweiligen beschlussfassenden Mitgliederversammlungen hätte anwesend sein müssen. Das heißt, wir dürfen die ganze Sache wiederholen, und das bei einem Kinderchor, der wegen der Corona-Pandemie ohnehin schon kaum noch existiert.
Ich bin sehr enttäuscht von den wenig exakten Vorgaben hier unter dem Link „Verschmelzung“. Von einer notwendigen Anwesenheit eines Notars in den MV ist hier nicht die Rede! Dadurch entsteht uns viel Mehraufwand, Ärger und ggf. noch finanzieller Verlust.
Ich erfülle mein Amt ehrenamtlich und habe keine Zeit zu verschenken. Leider habe ich mich auf die Vorgaben hier verlassen.
Es sei denn, es kann mir jemand einen Gesetzestext vorweisen, der einen Notar dazu veranlassen könnte, den Vorgang so wie hier in der „Vereinswelt“ geschildert, doch noch zu begleiten…