Verschmelzung zweier Vereine

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    Wir haben die Beschlüsse gefasst, zwei vereine zu verschmelzen. Die Unterzeichnung des Vertrages soll beim Notar passieren. Muss der Notar vorher bei den Mitgliederversammlungen anwesend sein oder kann er die Beschlüsse anhand der MV-Protokolle beurkunden?
    Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Hallo,

    auf http://www.vereinswelt.de/verschmelzung-von-vereinen findest du alles wichtige zum Thema. Deine Frage kann kann ich dir leider nicht beantworten, denn ich verstehe sie nicht.

    Du schreibst: „Wir haben die Beschlüsse gefasst, zwei vereine zu verschmelzen.“
    → Wer ist „wir“? Solche Beschlüsse können nur die Mitgliederversammlungen fassen.

    „Die Unterzeichnung des Vertrages soll beim Notar passieren.“
    → Richtig ist: „Die Unterzeichnung des Vertrages muss beim Notar passieren.“

    Der Notar braucht die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen nicht zu beurkunden. Wozu auch? Wenn er das machen soll, muss er wohl dabei sein. Wenn du dir ein Haus kaufst, muss das auch notariell beurkundet werden. Aber die Beschlussfassung, ein Haus kaufen zu wollen, ist ganz allein deine Sache.

    Kein Profilbild vorhanden Klangwerkstatt

    Hallo,
    genau so ist es leider nicht:

    „Wir“ heißt natürlich die beiden Mitgliederversammlungen haben dem Vertragsentwurf zugestimmt.
    Über diese Zustimmung von 75% der Mitglieder in der jeweiligen MV haben wir wie bei jeder MV ein Protokoll.
    Mit diesen Zustimmungen und dem Vertrag, der 100%ig dem Vertragsentwurf entspricht, wollten jetzt alle Vorstände zum Notar, um ihn notariell beurkundet zu unterschreiben, d. h. in dessen Gegenwart.
    Nun erhielt ich inzwischen von zwei Notaren und einem Rechtsanwalt die Auskunft, dass der Notar bei den jeweiligen beschlussfassenden Mitgliederversammlungen hätte anwesend sein müssen. Das heißt, wir dürfen die ganze Sache wiederholen, und das bei einem Kinderchor, der wegen der Corona-Pandemie ohnehin schon kaum noch existiert.
    Ich bin sehr enttäuscht von den wenig exakten Vorgaben hier unter dem Link „Verschmelzung“. Von einer notwendigen Anwesenheit eines Notars in den MV ist hier nicht die Rede! Dadurch entsteht uns viel Mehraufwand, Ärger und ggf. noch finanzieller Verlust.
    Ich erfülle mein Amt ehrenamtlich und habe keine Zeit zu verschenken. Leider habe ich mich auf die Vorgaben hier verlassen.
    Es sei denn, es kann mir jemand einen Gesetzestext vorweisen, der einen Notar dazu veranlassen könnte, den Vorgang so wie hier in der „Vereinswelt“ geschildert, doch noch zu begleiten…

    Kein Profilbild vorhanden Klangwerkstatt

    Falls nochmal jemand dazu Fragen hat: wir haben gerade mit dem Amtsgericht gesprochen: bei der Beschlussfassung der MV zur Verschmelzung der Vereine muss zwingend ein Notar anwesend sein, egal ob es sich um Daimler und Benz oder um eine kleine Klangwerkstatt und einen Liederkranz handelt.

    Jetzt habe ich nur eine Bitte: aktualisieren Sie Ihre Auskunft zur Verschmelzung und führen Sie nicht nochmals arrme Ehrenamtliche hinters Licht!
    Danke.

    Wäre schön, wenn sich hier jemand von der „vereinswelt.de“ zum Thema äußern könnte…

    Kein Profilbild vorhanden Klangwerkstatt

    … so macht Vereinsführung jedenfalls keine Freude!

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