Vertretungsbefugnis

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 3 months von  mops.
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    Wir haben 4 Personen im geschäftsf. Vorstand. In der Satzung steht: Jede dieser Personen ist alleinvertretungsberechtigt.
    Bedeutet das, dass jeder für sich allein ohne Rücksprache mit den anderen eine Entscheidung treffen kann, also auch Verträge abschließen etc.? Meiner Meinung nach nicht. Denn dann bräuchte man keinen Vorstand mehr, sondern könnte ja gleich einem Einzelnen die „Allmacht““ übertragen. Danke“

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    die vier Personen Ihres geschäftsführenden Vorstandes vertreten Ihren Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind alle vier berechtigt, nach außen für Ihren Verein zu handeln. Sie haben eine Alleinvertretung.
    Wenn Sie diesen Zustand, der rechtens ist, ändern wollen, müssen Sie eine Satzungsänderung beantragen.
    Gruß
    mops

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