Veruntreuung?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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    Sehr geehrte Vereinswelt,
    ab wann spricht man eigentlich von Veruntreuung? Ein Vorstandsmitglied hat die Einnahmen eines Festes auf einem privaten Konto geparkt. Der Aufforderung dieses zu überweisen ist er bisher nicht nachgekommen. Stattdessen plant er von diesem Geld Anschaffungen für den Verein zu tätigen und spricht vom Recht als Vorsitzender auf Handgeld. Ich fürchte um den guten Ruf des Vereins. Muss ich Mitglied des Vereins sein um Aufklärung zu erreichen oder Anzeige zu erstatten? Danke vorab für die Antworten.

    hbaumann hbaumann

    Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass Sie kein Vereinsmitglied sind. Demzufolge dürfen Sie sich auch nicht in Vereinsangelegenheiten einmischen, die Sie nicht persönlich (bzw. als Mitglied) betreffen. Woher wollen sie denn wissen, dass der Vorsitzende Geld veruntreut?

    Ob die von ihm getätigten Anschaffungen korrekt sind und ob er sich ein Handgeld auszahlen darf oder nicht, liegt in der Zuständigkeit des Vereins und kann nicht durch Außenstehenden bewertet werden. Auch ist es erst einmal noch kein Verbrechen, wenn vorübergehend Geld auf einem Privatkonto geparkt ist – so lange alles noch nachweisbar ist. Sie sollten daher mit dem Begriff der Veruntreuung sehr vorsichtig umgehen.

    Sofern Sie Mitglied sein sollten, können Sie die vereinsrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und auf der nächsten Mitgliederversammlung Aufklärung fordern.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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