Verwendung von Spartenbeiträgen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 1 month von  i_cziudaj.
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    Dürfen Spartenbeiträge nur für die Sparte verwendet werden? Wer darf die Spartenbeiträge verwalten? Steht vom Grundbeitrag jeder Sparte ein Teil zu?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hi,
    Ihre Frage impliziert für mich, dass es sich bei den Sparten Ihres Vereins um organisatorisch und rechtliche Unterabteilungen handelt.
    Dann dürfen Spartenbeiträge selbverständlich nur für die Sparte verwendet werden. Dabei obliegt die Verwaltung der Spartenbeiträge über das Jahr hin dem Spartenvorstand. Dieser macht vereinsintern zum Ende des Jahres eine Abrechnung (EÜR) beim Gesamtvorstand.
    Die von den Abteilungen eingezogenen Grundbeiträge werden auf ein Hauptkonto des Gesamtvereins überwiesen. Dabei steht der Abteilung oder Sparte kein Anteil am Grundbeitrag zu, vielmehr dient der Grundbeitrag, der sich ja auf dem Hauptkonto befindet ausschließlich den Belangen des Gesamtvereins.
    Diese Angaben gelten, soweit eine Satzung nichts anderes regelt.
    Freundlicher Gruß
    Cziudaj

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