Videoüberwachung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Mausi

    Hallo und guten Tag,
    Ich habe eine Frage zum Thema Videoüberwachung.
    Unser Veinsheim wird 24 Stunden Videoüberwacht inklusive Ton und Bild. Des Weiteren nutzt unsere 1. Vorsitzende eine App mit der stets und ständig kontrollierten kann.
    Die Überwachung soll zum Schutz vor und zur Sicherung bei Straftaten dienen. Allerdings besteht unsere 1. Vorsitzende auch auf eine Überwachung während des laufenden Bietriebs. Es gibt keine Informationen zu welchem Zweck und in welchem Umfang diese Überwachung stattfindet. Angeblich gibt es einen Mitglierbeschluss. Es sind einige neue Mitglieder gekommen die über einen solchen Beschluss nichts wissen
    Ist das in diesem Umfang überhaupt zulässig.
    Mit freundlichen Grüßen
    A. Wiegand
    Ps.
    Vielen Dank

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Sie sollten Ihren Landesdatenschutzbeauftragten fragen, ob das zulässig ist.

    Ich persönlich sehe da allerdings einige Probleme. Eine Überwachung des Objektes außerhalb der regulären Nutzungszeiten ist sicher OK – also z.B. nachts.

    Die Überwachung tagsüber bedarf aber der Zustimmung der Mitglieder. Das ergibt sich aus dem Artikel 6 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

    H. Baumann

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